Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit beantragen wir, der HFA/Rat möge folgende Resolution diskutieren und beschließen:
„Sehr geehrter Herr Minister Laumann,
Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,
Der Rat der Stadt Rhede hat in öffentlicher Sitzung beschlossen, Ihnen folgende Resolution zu überreichen:
Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts ist die Versorgung akuter Schlaganfallpatienten in Deutschland gefährdet (Entscheidung des 1. Senat des Bundessozialgerichts vom 19. Juni 2018 (BSG Az.: B 1 KR 39/17 R).
Laut Operationen- und Prozedurenschlüssel OPS 8-98 ist es für die Vergütung von Schlaganfallbehandlungen in den lokalen Schlaganfalleinheiten erforderlich, dass für Spezialleistungen – die nicht von der lokalen Einheit erbracht werden – Vereinbarungen mit Schlaganfallzentren getroffen werden, die in maximal einer halben Stunde erreichbar sind. Die halbe Stunde bezieht sich laut OPS auf die „Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende“. „Die halbstündige Transportentfernung muss unter Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels (zum Beispiel mit einem Hubschrauber) grundsätzlich erfüllbar“ sein. Das Urteil des BSG interpretiert diese Regelung nun komplett um, indem es die halbe Stunde auf die Zeit zwischen der Entscheidung, ein Transportmittel anzufordern und der Übergabe des Patienten beim Kooperationspartner bezieht. Damit löst sich das BSG von seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung zu den Abrechnungsregeln.
Dieses Urteil und die drohende konsequente Einhaltung des Regelwerks gefährdet die Stroke Unit des Krankenhauses in Borken in ihrem Bestand und führt für den ländlichen Raum insgesamt zu dem abstrusen Ergebnis, dass überhaupt keine Stroke Units mehr vorgehalten werden dürfen, weil die Einhaltung der 30min Frist objektiv unmöglich ist. Damit wird die medizinische Versorgung der ländlichen Bevölkerung massiv eingeschränkt, die nur in drei Prozent der Fälle überhaupt aus den lokalen Stroke Units zu einem Schlaganfallzentrum befördert werden müssen. Für die anderen 97% würden die derzeit kurzen Wege entfallen. Sie müssten vollständig mit sehr langen Anfahrtswegen zu den städtischen Zentren befördert werden.
Die Klinik für Neurologie und Klinische Neurophysiologie in Borken behandelt Schlaganfallpatienten bereits seit Jahren nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) und der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG). Mit der offiziellen Aufnahme in den Landeskrankenhausplan des Landes NRW wurde der Bau einer neuen Stroke Unit mit sechs Betten auf technisch und räumlich modernstem Niveau vollendet. Im Jahr 2011 erfolgte die offizielle Zertifizierung durch die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft und die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, neben der Anerkennung durch das Land NRW. 2018 erhielten wir die Genehmigung zur Aufstockung von acht auf zehn Stroke Unit Betten.
Der Rat der Stadt Rhede fordert die politisch Verantwortlichen auf, den Bestand der Einrichtung in Borken zu sichern und damit im ländlichen Raum eine bewährte Notfallversorgung durch die Stroke Unit zu gewährleisten.
Um dieses Ziel zu erreichen, fordern wir zunächst eine Bestandsgarantie für die Borkener Einrichtung.
Mittelfristig müssen die zeitlichen Vorgaben für den Transport in ein Schlaganfallzentrum in einem realistischen Rahmen neu festgelegt und damit das fallpauschalierte Vergütungssystem angepasst werden.“***
Mit freundlichen Grüßen
gez. Reinhold Störkmann
*** Quelle: Antrag aus dem Rat der Stadt Borken
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